Neue Regeln für E-Trotti, E-Scooter & E-Roller

E Roller Microcorner Blog

Ab dem 1. Juli 2025 gelten in der Schweiz neue gesetzliche Bestimmungen für den sogenannten Langsamverkehr – insbesondere für E-Bikes und E-Roller. Eine kompakte Übersicht:

🚲 Neue Fahrzeugkategorien und Regeln

✅ „Leicht-Motorfahrräder“ (neu geregelt)

Diese Kategorie umfasst E-Bikes, E-Roller und E-Trottinetts mit:

🚫 –> E-Trottinetts bleiben auf 20 km/h begrenzt. Für sie gelten weiterhin:

✅ „Schwere Motorfahrräder“ (neue Kategorie)

Diese Kategorie umfasst Schwere und auch mehrspurige Fahrzeuge wie bspw. Cargobikes oder E-Rikschas mit:

🛵 E-Roller: Mehr Freiheit

🛑 Signalisation & Radwegregelung

🚲 Radwegpflicht gilt, wo signalisiert –-> auch für E-Roller bis 25 km/h

🚫 Wo ein Fahrverbot für Motorfahrräder besteht, dürfen auch schwere E-Fahrzeuge nicht fahren oder stehen, selbst mit abgeschaltetem Motor (es ist nicht mehr erlaubt, mit einem 45-er E-Bike durch ein Motorfahrrad -Fahrverbot zu fahren).

👨‍👩‍👧‍👦 Mitnehmen erlaubt – unter Bedingungen

⛑️ Sicherheit & Verantwortung

→ Für schnelle E-Bikes und alles darüber besteht eine Helmpflicht

Fazit: mehr Flexibilität, mehr Optionen

Mit der neuen Gesetzgebung werden insbesondere die niederschwelligen E-Roller noch attraktiver. Neu können diese auch legal zu Zweit gefahren werden. Und sie dürfen nun analog der «normalen» E-Bikes ebenfalls 25 km/h fahren – auch ohne Pedale und Treten.

Die neue Kategorie «Schwere Motorfahrräder» macht die Türe auf für neue Fahrzeugmodelle, die besseren Wetterschutz und mehr Transportlösungen ermöglichen.

Die einheitliche Lichtpflicht für E-Fahrzeuge sorgt für Sicherheit.

Die Befreiung von Führerausweispflicht (ab 16 Jahren) und Nummernschild sorgt weiterhin für einen niederschwelligen Zugang zur kleinen, leichten, elektrischen Mobilität!

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