Neue Regeln für E-Trotti, E-Scooter & E-Roller

Ab dem 1. Juli 2025 gelten in der Schweiz neue gesetzliche Bestimmungen für den sogenannten Langsamverkehr – insbesondere für E-Bikes und E-Roller. Eine kompakte Übersicht:
🚲 Neue Fahrzeugkategorien und Regeln
✅ „Leicht-Motorfahrräder“ (neu geregelt)
Diese Kategorie umfasst E-Bikes, E-Roller und E-Trottinetts mit:
- max. 250 kg Gesamtgewicht
- max. 500 W Leistung
- max. 25 km/h (neu!) – aber nicht für E-Trottis!
🚫 –> E-Trottinetts bleiben auf 20 km/h begrenzt. Für sie gelten weiterhin:
- Nur eine Person
- Kein Sitzplatz
- Keine Mitnahme von Beifahrern oder Kindern
✅ „Schwere Motorfahrräder“ (neue Kategorie)
Diese Kategorie umfasst Schwere und auch mehrspurige Fahrzeuge wie bspw. Cargobikes oder E-Rikschas mit:
- max. 450 kg Gesamtgewicht
- max. 2000 W Leistung
- max. 25 km/h
- Mofakontrollschild
🛵 E-Roller: Mehr Freiheit
- Neu erlaubt: 25 km/h Höchstgeschwindigkeit (bisher 20 km/h ohne Pedalunterstützung)
- Zweisitzige Modelle (z. B. Ecooter E2 Urban) dürfen legal zu zweit gefahren werden
- Ab 16 Jahren ohne Führerausweis erlaubt
- Ab 14 Jahren mit Kat. M (jedoch nur allein)
🛑 Signalisation & Radwegregelung
- Symbol „Fahrrad“ gilt neu auch für E-Bikes, E-Roller und E-Trottis bis 25 km/h
- Symbol „Motorfahrrad“ steht für schnelle E-Bikes (bis 45 km/h), benzinbetriebene Mofas und schwere Elektro-Motorfahrräder
🚲 Radwegpflicht gilt, wo signalisiert –-> auch für E-Roller bis 25 km/h
🚫 Wo ein Fahrverbot für Motorfahrräder besteht, dürfen auch schwere E-Fahrzeuge nicht fahren oder stehen, selbst mit abgeschaltetem Motor (es ist nicht mehr erlaubt, mit einem 45-er E-Bike durch ein Motorfahrrad -Fahrverbot zu fahren).
👨👩👧👦 Mitnehmen erlaubt – unter Bedingungen
- E-Roller mit zwei Sitzen und Fussrasten:
→ 2 Erwachsene erlaubt (ab 16 Jahren)
- Cargobikes & Lastenräder mit Kindersitzen:
→ bis zu 4 Kinder zulässig, sofern gesichert
- E-Trottis bleiben wie bisher: Einplätzer ohne Ausnahmen
⛑️ Sicherheit & Verantwortung
- Helmpflicht:
→ Leichte und schwere Motorfahrräder bleiben von der Helmpflicht befreit
→ Für schnelle E-Bikes und alles darüber besteht eine Helmpflicht
- Unsere Empfehlung: Auf allen E-Fahrzeuge, auch wenn nicht vorgeschrieben, einen Helm tragen!
- Lichtpflicht am Tag gilt für alle E-Bikes ab Juli
Fazit: mehr Flexibilität, mehr Optionen
Mit der neuen Gesetzgebung werden insbesondere die niederschwelligen E-Roller noch attraktiver. Neu können diese auch legal zu Zweit gefahren werden. Und sie dürfen nun analog der «normalen» E-Bikes ebenfalls 25 km/h fahren – auch ohne Pedale und Treten.
Die neue Kategorie «Schwere Motorfahrräder» macht die Türe auf für neue Fahrzeugmodelle, die besseren Wetterschutz und mehr Transportlösungen ermöglichen.
Die einheitliche Lichtpflicht für E-Fahrzeuge sorgt für Sicherheit.
Die Befreiung von Führerausweispflicht (ab 16 Jahren) und Nummernschild sorgt weiterhin für einen niederschwelligen Zugang zur kleinen, leichten, elektrischen Mobilität!