E-Trottis in der Schweiz: Regeln für E-Scooter und E-Roller 2026

Neue Regeln für E-Trotti, E-Scooter & E-Roller per 1. Juli 2025

E-Trottis – häufig auch E-Scooter oder Elektro-Trottinette genannt – dürfen in der Schweiz grundsätzlich höchstens 20 km/h fahren. E-Roller mit Sitz können dagegen als leichte Motorfahrräder für eine Geschwindigkeit von bis zu 25 km/h zugelassen sein. Ab 16 Jahren ist für diese Fahrzeugklasse kein Führerausweis erforderlich; Jugendliche ab 14 Jahren benötigen den Führerausweis der Kategorie M.

E-Trottis dürfen nur von einer Person benutzt werden. Für entsprechend zugelassene E-Roller mit Sitz sind dagegen auch zwei Sitzplätze möglich. Eine Helmpflicht besteht bei leichten Motorfahrrädern nicht, ein Helm wird aus Sicherheitsgründen jedoch dringend empfohlen.

Stand: 13. Juli 2026
Die folgenden Angaben gelten für Fahrzeuge, die in der Schweiz rechtlich als leichte Motorfahrräder eingestuft sind. Bei leistungsstärkeren Modellen können andere Vorschriften gelten.

Das Wichtigste zu E-Trottis in 30 Sekunden

Diese Regeln gelten für leichte Motorfahrräder mit einer gesetzlich relevanten Motorleistung von höchstens 0,5 kW und einem Gesamtgewicht von maximal 250 Kilogramm.

Microcorner Etrotti Regeln

E-Trotti oder E-Roller: Wo liegt der Unterschied?

Im Schweizer Sprachgebrauch werden die Begriffe E-Trotti, E-Scooter und Elektro-Trottinett häufig für dasselbe Fahrzeug verwendet: ein elektrisch angetriebenes Trottinett, das im Stehen gefahren wird.

Ein E-Roller besitzt dagegen in der Regel einen Sitz und ähnelt optisch eher einem klassischen Motorroller. Für die Verkehrsregeln ist nicht allein die Verkaufsbezeichnung entscheidend, sondern die technische und rechtliche Einstufung des konkreten Fahrzeugs.

RegelE-Trotti oder E-Scooter ohne SitzE-Roller mit Sitz bis 25 km/h
Höchstgeschwindigkeit20 km/hbis 25 km/h
Führerausweisab 14 Kategorie M, ab 16 keinerab 14 Kategorie M, ab 16 keiner
Kontrollschildneinnein, sofern leichtes Motorfahrrad
Helmpflichtnein, Helm empfohlennein, Helm empfohlen
Mitfahrendenicht erlaubtbei zugelassenen Sitzplätzen möglich
Licht am Tagvorgeschriebenvorgeschrieben
Verkehrsflächenwie Veloswie Velos

Wichtig: Ein Fahrzeug, das zwar als „E-Scooter“ verkauft wird, aber schneller oder leistungsstärker ist als gesetzlich erlaubt, darf nicht automatisch auf öffentlichen Strassen verwendet werden.

Passende strassenkonforme Modelle finden Sie in unseren Übersichten zu E-Scootern und E-Rollern.

Wie schnell dürfen E-Trottis in der Schweiz fahren?

Ein E-Trotti beziehungsweise ein E-Scooter ohne Sitz darf in der Schweiz höchstens 20 km/h fahren.

Die seit dem 1. Juli 2025 geltende Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h betrifft nicht die üblichen E-Trottis. Sie gilt für bestimmte leichte Motorfahrräder mit Sitz, beispielsweise entsprechend zugelassene E-Roller.

Damit gilt:

Die technische Höchstgeschwindigkeit muss dauerhaft eingehalten werden. Ein nachträgliches Entdrosseln oder Verändern des Fahrzeugs kann dazu führen, dass es nicht mehr der zugelassenen Fahrzeugklasse entspricht.

Sind E-Scooter mit 25 km/h in der Schweiz erlaubt?

Ein klassischer E-Scooter oder ein E-Trotti ohne Sitz darf nicht 25 km/h fahren. Seine gesetzliche Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 km/h.

Bis 25 km/h erlaubt sein können dagegen E-Roller mit Sitz, sofern sie sämtliche Anforderungen für leichte Motorfahrräder erfüllen. Entscheidend sind unter anderem:

Die Bezeichnung „E-Scooter 25 km/h“ in einem Onlineshop ist deshalb allein noch kein Beleg dafür, dass das Fahrzeug in der Schweiz legal auf öffentlichen Strassen gefahren werden darf.

Sind E-Scooter mit 45 km/h in der Schweiz erlaubt?

Ein stehendes E-Trotti mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h gehört nicht zur Kategorie der in der Schweiz zugelassenen leichten E-Trottis.

Ein E-Roller mit Sitz und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h kann dagegen einer anderen Fahrzeugklasse angehören. Für solche Fahrzeuge gelten je nach Modell zusätzliche Anforderungen, beispielsweise hinsichtlich:

Prüfen Sie deshalb vor dem Kauf immer die Schweizer Fahrzeugpapiere und die genaue Zulassung des Modells. Informationen zu einem konkret für 45 km/h angebotenen Fahrzeug finden Sie beispielsweise auf der Seite zum Ecooter E2 Urban 45 km/h.

Microcorner Escooter Fahren Alter

Ab welchem Alter darf man in der Schweiz E-Scooter fahren?

E-Trottis und leichte E-Roller dürfen ab 14 Jahren gefahren werden, sofern ein Führerausweis der Kategorie M vorhanden ist. Ab 16 Jahren ist für diese Fahrzeugklasse kein Führerausweis mehr erforderlich.

Darf man mit 12 Jahren E-Scooter fahren?

Nein. Kinder im Alter von zwölf Jahren dürfen ein motorisiertes E-Trotti unter den normalen gesetzlichen Voraussetzungen nicht auf öffentlichen Strassen, Velowegen oder Velostreifen fahren.

Dass einzelne Fahrzeuge als „Kinder-E-Scooter“ verkauft werden, bedeutet nicht, dass sie im öffentlichen Verkehr verwendet werden dürfen. Eine Nutzung kann allenfalls auf einem abgesperrten Privatgrundstück und mit Zustimmung der Eigentümerschaft infrage kommen.

Braucht man für einen E-Scooter einen Führerausweis?

Für schnellere E-Roller oder andere Fahrzeugklassen können abweichende Führerausweisregeln gelten.

Wo dürfen E-Trottis und E-Scooter fahren?

E-Trottis und leichte E-Roller folgen grundsätzlich den Verkehrsregeln für Velos.

Sie dürfen insbesondere auf folgenden Verkehrsflächen fahren:

Nicht erlaubt ist die Fahrt auf:

Wo ein benutzungspflichtiger Veloweg vorhanden ist, ist dieser grundsätzlich zu verwenden. Die Signalisation mit dem Velosymbol gilt seit dem 1. Juli 2025 für Fahrräder und die verschiedenen Unterkategorien der Motorfahrräder, darunter auch E-Trottis.

Besteht in der Schweiz eine Helmpflicht für E-Scooter?

Für E-Trottis und leichte E-Roller besteht keine gesetzliche Helmpflicht. Das ASTRA empfiehlt das Tragen eines Helms jedoch ausdrücklich.

Auch bei 20 oder 25 km/h können Stürze schwere Kopfverletzungen verursachen. Ein gut sitzender Velohelm gehört deshalb zur empfohlenen Grundausstattung – besonders im Stadtverkehr, bei Nässe oder auf unebenen Strassen.

Bei schnelleren E-Rollern, die einer anderen Fahrzeugklasse angehören, kann dagegen eine gesetzliche Helmpflicht bestehen.

Welche Ausstattung ist bei einem E-Trotti vorgeschrieben?

Ein strassentaugliches E-Trotti beziehungsweise ein leichter E-Roller benötigt unter anderem:

Die vorgeschriebenen Lichter müssen nachts bei guter Witterung aus mindestens 100 Metern Entfernung sichtbar sein.

Vor jeder Fahrt sollten zusätzlich Reifen, Bremsen, Lenker, Akku und Beleuchtung kontrolliert werden.

Darf man zu zweit auf einem E-Trotti fahren?

Nein. Ein E-Trotti beziehungsweise E-Scooter ohne Sitz ist nur für eine Person zugelassen. Auch die Mitnahme eines Kindes ist auf einem E-Trotti nicht erlaubt.

Das gilt selbst dann, wenn:

Das Fahren zu zweit beeinträchtigt Bremsweg, Gleichgewicht und Lenkung erheblich.

Darf man auf einem E-Roller eine zweite Person mitnehmen?

Auf einem E-Roller mit Sitz kann eine zweite Person mitfahren, wenn das konkrete Fahrzeug über entsprechend zugelassene Sitzplätze verfügt. Die fahrende Person muss mindestens 16 Jahre alt sein.

Bei leichten Motorfahrrädern mit Sitz sind – abhängig von der genehmigten Bauart – unter anderem folgende Konfigurationen möglich:

Massgebend sind immer die Herstellerangaben, die Fahrzeugpapiere und die tatsächlich genehmigte Zahl der Sitzplätze. Personen unter 16 Jahren dürfen keine weitere Person mitführen.

Beispiele für E-Roller mit Sitz sind der Ecooter M1 und der Ecooter E2 Urban. Prüfen Sie vor dem Kauf, welche Ausführung und Zulassung für Ihre Bedürfnisse geeignet ist.

Braucht ein E-Scooter ein Kontrollschild?

E-Trottis und E-Roller, die als leichte Motorfahrräder eingestuft sind, benötigen weder ein Kontrollschild noch einen Fahrzeugausweis.

Das gilt jedoch nur, solange das Fahrzeug sämtliche Voraussetzungen dieser Kategorie erfüllt. Für schnellere oder leistungsstärkere E-Roller können ein Kontrollschild, ein Fahrzeugausweis und eine obligatorische Haftpflichtversicherung erforderlich sein.

Es empfiehlt sich zudem, bei der privaten Haftpflichtversicherung zu prüfen, ob Schäden aus der Benutzung eines E-Trottis ausreichend gedeckt sind.

Was hat sich am 1. Juli 2025 geändert?

Die wichtigsten Änderungen betreffen vor allem E-Roller mit Sitz:

  1. Bestimmte leichte Motorfahrräder mit Sitz dürfen neu bis 25 km/h fahren.
  2. Bei entsprechend zugelassenen Fahrzeugen sind zwei reguläre Sitzplätze möglich.
  3. Die Signalisation für Fahrräder und Motorfahrräder wurde klarer voneinander abgegrenzt.
  4. Für schwerere und leistungsstärkere Elektrofahrzeuge wurde eine zusätzliche Fahrzeugkategorie geschaffen.

Für klassische E-Trottis änderte sich die Höchstgeschwindigkeit dagegen nicht: Sie bleibt bei 20 km/h. Auch die Beschränkung auf eine Person gilt weiterhin. Die neuen Vorschriften traten am 1. Juli 2025 in Kraft.

Microcorner Checkliste E Trotti Schweiz Erlaubt

Checkliste: Ist mein E-Trotti in der Schweiz erlaubt?

Prüfen Sie vor dem Kauf oder vor der ersten Fahrt:

  1. Fährt das stehende E-Trotti höchstens 20 km/h?
  2. Ist das Fahrzeug ausdrücklich für den Schweizer Strassenverkehr vorgesehen?
  3. Entspricht die Motorleistung der zugelassenen Fahrzeugklasse?
  4. Sind zwei funktionierende Bremsen vorhanden?
  5. Besitzt das Fahrzeug ein festes weisses und rotes Licht?
  6. Ist eine Glocke montiert?
  7. Entspricht Ihr Alter den Führerausweisvorschriften?
  8. Sind vorhandene Sitzplätze offiziell zugelassen?
  9. Wurde das Fahrzeug nicht nachträglich schneller gemacht?
  10. Sind Ersatzteile und Service in der Schweiz erhältlich?

Bei Unsicherheit lohnt sich eine fachkundige Beratung. Bei Microcorner können Sie verschiedene Modelle vergleichen und eine Probefahrt vereinbaren.

Fazit: 20 km/h für E-Trottis, bis 25 km/h für zugelassene E-Roller

Für E-Trottis in der Schweiz gilt weiterhin eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h. Sie dürfen nur von einer Person benutzt werden und folgen grundsätzlich den Verkehrsregeln für Velos.

E-Roller mit Sitz können dagegen als leichte Motorfahrräder bis 25 km/h zugelassen sein. Je nach Bauart dürfen sie auch eine zweite Person befördern. Ab 16 Jahren ist kein Führerausweis erforderlich; Jugendliche ab 14 Jahren benötigen die Kategorie M.

Entscheidend ist nicht nur die Produktbezeichnung, sondern die tatsächliche Schweizer Zulassung. Vergleichen Sie deshalb vor dem Kauf die technischen Daten und Fahrzeugpapiere mit den geltenden Vorschriften.

Häufige Fragen zu E-Scootern in der Schweiz

Ein E-Trotti beziehungsweise ein E-Scooter ohne Sitz darf höchstens 20 km/h fahren. Die Grenze von 25 km/h gilt nur für bestimmte leichte Motorfahrräder mit Sitz.

Ein klassisches E-Trotti ohne Sitz darf nicht 25 km/h fahren. Ein E-Roller mit Sitz kann für bis zu 25 km/h zugelassen sein, sofern er sämtliche Anforderungen an ein leichtes Motorfahrrad erfüllt.

Nein. Auf öffentlichen Verkehrsflächen darf ein E-Scooter grundsätzlich frühestens ab 14 Jahren und nur mit einem Führerausweis der Kategorie M gefahren werden.

Ab dem vollendeten 16. Lebensjahr ist für ein leichtes Motorfahrrad kein Führerausweis erforderlich.

Für E-Trottis und leichte E-Roller besteht keine gesetzliche Helmpflicht. Wegen des Verletzungsrisikos wird ein Helm jedoch dringend empfohlen.

Nein. Ein E-Trotti oder E-Scooter ohne Sitz ist nur für eine Person zugelassen. Eine zweite Person darf ausschliesslich auf einem dafür zugelassenen E-Roller mit entsprechenden Sitzplätzen mitfahren.

Nein. E-Trottis gehören grundsätzlich auf Velowege, Velostreifen oder die Fahrbahn. Reine Trottoirs und Fussgängerflächen dürfen nicht befahren werden.

Ja. Leichte Motorfahrräder benötigen ein weisses Licht vorne und ein rotes Licht hinten. Die Beleuchtung muss auch tagsüber eingeschaltet sein.

Ein gesetzeskonformes E-Trotti, das als leichtes Motorfahrrad eingestuft ist, benötigt kein Kontrollschild. Für schnellere oder anders klassifizierte Fahrzeuge können andere Regeln gelten.

Ein stehendes E-Trotti mit 45 km/h entspricht nicht der in der Schweiz zugelassenen leichten E-Trotti-Kategorie. E-Roller mit Sitz und 45 km/h können zugelassen sein, gehören jedoch zu einer anderen Fahrzeugklasse und benötigen je nach Modell zusätzliche Dokumente und Berechtigungen.

«`
Warenkorb0
Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb!
Weiter einkaufen