Neue Regeln für E-Trotti, E-Scooter & E-Roller per 1. Juli 2025

Seit dem 1. Juli 2025 gelten in der Schweiz neue gesetzliche Bestimmungen für den sogenannten Langsamverkehr – insbesondere für E-Bikes und E-Roller. Eine kompakte Übersicht:
🚲 Neue Fahrzeugkategorien und Regeln
✅ „Leicht-Motorfahrräder“ (neu geregelt)
Diese Kategorie umfasst E-Bikes, E-Roller und E-Trottinetts mit:
- max. 250 kg Gesamtgewicht
- max. 500 W Leistung
- max. 25 km/h (neu!) – aber nicht für E-Trottis!
🚫 –> E-Trottinetts bleiben auf 20 km/h begrenzt. Für sie gelten weiterhin:
- Nur eine Person
- Kein Sitzplatz
- Keine Mitnahme von Beifahrern oder Kindern
✅ „Schwere Motorfahrräder“ (neue Kategorie)
Diese Kategorie umfasst Schwere und auch mehrspurige Fahrzeuge wie bspw. Cargobikes oder E-Rikschas mit:
- max. 450 kg Gesamtgewicht
- max. 2000 W Leistung
- max. 25 km/h
- Mofakontrollschild
🛵 E-Roller: Mehr Freiheit
- Neu erlaubt: 25 km/h Höchstgeschwindigkeit (bisher 20 km/h ohne Pedalunterstützung)
- Zweisitzige Modelle (z. B. Ecooter E2 Urban) dürfen legal zu zweit gefahren werden
- Ab 16 Jahren ohne Führerausweis erlaubt
- Ab 14 Jahren mit Kat. M (jedoch nur allein)
🛑 Signalisation & Radwegregelung
- Symbol „Fahrrad“ gilt neu auch für E-Bikes, E-Roller und E-Trottis bis 25 km/h
- Symbol „Motorfahrrad“ steht für schnelle E-Bikes (bis 45 km/h), benzinbetriebene Mofas und schwere Elektro-Motorfahrräder
🚲 Radwegpflicht gilt, wo signalisiert –-> auch für E-Roller bis 25 km/h
🚫 Wo ein Fahrverbot für Motorfahrräder besteht, dürfen auch schwere E-Fahrzeuge nicht fahren oder stehen, selbst mit abgeschaltetem Motor (es ist nicht mehr erlaubt, mit einem 45-er E-Bike durch ein Motorfahrrad -Fahrverbot zu fahren).
👨👩👧👦 Mitnehmen erlaubt – unter Bedingungen
- E-Roller mit zwei Sitzen und Fussrasten:
→ 2 Erwachsene erlaubt (ab 16 Jahren)
- Cargobikes & Lastenräder mit Kindersitzen:
→ bis zu 4 Kinder zulässig, sofern gesichert
- E-Trottis bleiben wie bisher: Einplätzer ohne Ausnahmen
⛑️ Sicherheit & Verantwortung
- Helmpflicht:
→ Leichte und schwere Motorfahrräder bleiben von der Helmpflicht befreit
→ Für schnelle E-Bikes und alles darüber besteht eine Helmpflicht
- Unsere Empfehlung: Auf allen E-Fahrzeuge, auch wenn nicht vorgeschrieben, einen Helm tragen!
- Lichtpflicht am Tag gilt für alle E-Bikes ab Juli
Fazit: mehr Flexibilität, mehr Optionen
Mit der neuen Gesetzgebung werden insbesondere die niederschwelligen E-Roller noch attraktiver. Neu können diese auch legal zu Zweit gefahren werden. Und sie dürfen nun analog der «normalen» E-Bikes ebenfalls 25 km/h fahren – auch ohne Pedale und Treten.
Die neue Kategorie «Schwere Motorfahrräder» macht die Türe auf für neue Fahrzeugmodelle, die besseren Wetterschutz und mehr Transportlösungen ermöglichen.
Die einheitliche Lichtpflicht für E-Fahrzeuge sorgt für Sicherheit.
Die Befreiung von Führerausweispflicht (ab 16 Jahren) und Nummernschild sorgt weiterhin für einen niederschwelligen Zugang zur kleinen, leichten, elektrischen Mobilität!
Eine detaillierte Übersicht über Kategorien und Regeln für kleine, leichte, elektrische Fahrzeuge bietet diese Broschüre des TCS.